Restnutzungsdauergutachten – mehr Abschreibung, weniger Steuern
Das Finanzamt geht bei Wohngebäuden i.d.R. pauschal von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren aus. Daraus ergibt sich eine jährliche Abschreibung von nur 2 % des Gebäudewerts.
Ein Restnutzungsdauergutachten berücksichtigt dagegen den tatsächlichen Zustand der Immobilie. Wird eine kürzere Restnutzungsdauer festgestellt, steigt auch die Abschreibung – und damit der steuerliche Vorteil.
Beispielrechnung:
Gebäudewert: 500.000 €
- Standard Finanzamt: 50 Jahre Restnutzungsdauer
2 % Abschreibung = 10.000 € pro Jahr. - mit Gutachten bei 25 Jahre Restnutzungsdauer
4 % Abschreibung = 20.000 € pro Jahr. - mit Gutachten bei 15 Restnutzungsdauer
6 % Abschreibung = 30.000 € pro Jahr.
Ergebnis: Statt 10.000 € können bis zu 30.000 € jährlich abgeschrieben werden.
Bei einem Steuersatz von 40 % bedeutet das eine Steuerersparnis von bis zu 8.000 € pro Jahr – und das oft sogar rückwirkend.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner Betongold Gutachten GmbH bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesetzliche Abschreibungsdauer Ihrer Immobilie und realistisch anzupassen.
Mit einem professionellen Restnutzungsdauergutachten können Sie Ihre Immobilie steuerlich optimieren – oft mit erheblichen Einsparungen.
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